Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen auftrag.at-Direktvergabe ng.auftrag.at

Version 2.0
Datum: 08.09.2022

1. Präambel

Die Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH, 1030 Wien, Maria-Jacobi-Gasse 1, Media Quarter Marx 3.3, Firmenbuchnummer 196865h, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, UID-Nr. ATU49871704 (in der Folge als „WZDP“ bezeichnet) stellt Unternehmern gemäß § 1 Abs 2 des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (in der Folge als „UGB“ bezeichnet) sowie Auftraggebern nach den Bestimmungen des österreichischen Bundesvergabegesetzes 2018 weltweit die Nutzung der Webanwendung ng.auftrag.at zu den in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (in der Folge als „AGB“ bezeichnet) angeführten Bedingungen und Konditionen zur Verfügung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Sämtliche zwischen der WZDP und dem Vertragspartner in Bezug auf ng.auftrag.at abgeschlossene Verträge unterliegen den gegenständlichen AGB in deutscher Sprachfassung in ihrer Version zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Davon abweichende Bedingungen und Konditionen, beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der WZDP, werden nicht Vertragsinhalt.

Vertragspartner der WZDP (in der Folge als „Vertragspartner“ bezeichnet) ist jeder Unternehmer gemäß § 1 Abs 2 UGB oder Auftraggeber gemäß den einschlägigen österreichischen vergaberechtlichen Bestimmungen, der mit der WZDP auf ng.auftrag.at einen Vertrag abschließt, weil er beabsichtigt, in einem Modul von ng.auftrag.at einen Auftrag zu vergeben.

Nutzer ist jede natürliche Person, die zur Nutzung von ng.auftrag.at berechtigt ist. Jeder Nutzer ist zur Einhaltung der AGB in Bezug auf die Nutzung verpflichtet. Unter den Begriff Nutzer fallen sowohl Personen, die dem Vertragspartner zugerechnet werden, sowie dritte Personen, die interessierten Wirtschaftsteilnehmern, wie etwa Verfahrensteilnehmern, zugerechnet werden können.

Auf ng.auftrag.at kann eine Direktvergabe ohne Bekanntmachung und ohne Bekanntgabe (in der Folge als „DV“ bezeichnet) durchgeführt werden.

2. Vertragsgegenstand

Bei ng.auftrag.at handelt es sich um eine von der WZDP in Eigenregie entwickelte Webanwendung, die mit den Webbrowsern Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Safari Browser im Internet genutzt werden kann und urheberrechtlichen Schutz genießt. Eine lokale Installation auf dem Rechner des Nutzers ist nicht erforderlich.

Die WZDP räumt Vertragspartnern die Nutzung von ng.auftrag.at zu den in den AGB festgelegten Bedingungen ein. Eine Nutzung ist ausschließlich dem Vertragspartner der WZDP, einem Vertreter des Vertragspartners sowie Dritten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern gestattet, mit denen der Vertragspartner der WZDP bzw. dessen Vertreter zum Zweck der elektronischen Kommunikation in Kontakt tritt bzw. in Kontakt zu treten beabsichtigt.

Die Nutzung von ng.auftrag.at dient der elektronischen Kommunikation, der Bereitstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie der Einholung elektronischer Angebote durch Unternehmer im Sinne der AGB. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können dem Vertragspartner der WZDP über ng.auftrag.at elektronisch Angebote übermitteln. Eine elektronische Kommunikation kann zwischen einem Nutzer einer Organisation auf Auftraggeberseite und einem Nutzer auf der Seite der interessierten Wirtschaftsteilnehmer erfolgen.

Durch eine Organisation kann ein Nutzer berechtigt werden, die Einräumung von Berechtigungen bzw. die Verwaltung der Nutzer obliegt dem Vertragspartner.
Sämtliche über ng.auftrag.at durchgeführten, für das Verfahren wesentlichen Handlungen werden für Vertragspartner automatisch dokumentiert.

Die Beschaffenheit, Funktionalität und Version von ng.auftrag.at ergibt sich abschließend aus der Beschreibung von ng.auftrag.at in deutscher Sprache. Die in der Beschreibung enthaltenen Ausführungen stellen eine Beschreibung der Funktionen dar und dienen Anwendern als Unterstützung, gewährleisten aber nicht die beschriebene Funktionalität und Qualität von ng.auftrag.at.

Eingaben des Nutzers im System werden vom System nicht auf eine Plausibilität der Eingabe geprüft. Von ng.auftrag.at automatisch generierte E-Mails haben lediglich Informationscharakter.

Nicht vom Vertragsgegenstand umfasst sind eine Internetanbindung des Vertragspartners oder des Nutzers, die Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen oder von qualifizierten elektronischen Siegeln, eine Erweiterung der Funktionalitäten von ng.auftrag.at, Schulungen, Anwenderunterstützung durch einen Customer Service, Beratung, Dateiimporte, Anpassungen an spezielle Kundenwünsche oder ähnliches. Feature Videos dienen lediglich als Unterstützung bei der Anwendung, stellen aber keinen Bestandteil des gegenständlichen Vertrages dar.

Die Nutzung des Vertragsgegenstandes ermöglicht nicht den Empfang bzw. Erhalt von E-Mails über ng.auftrag.at.

3. Registrierung

Durch eine Registrierung auf ng.auftrag.at kommt ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Vertragsverhältnis zur zukünftigen entgeltlichen Nutzung des Vertragsgegenstandes (Durchführung einer DV) zwischen dem Vertragspartner und der WZDP zustande. Nutzer, die einem interessierten Wirtschaftsteilnehmer (der vom Vertragspartner zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde) zuzurechnen sind, können sich unter Einhaltung der AGB auf ng.auftrag.at kostenlos registrieren, sofern eine Teilnahme an einem Verfahren des Vertragspartners beabsichtigt wird.

Eine Registrierung auf ng.auftrag.at ist kostenlos unter Einhaltung der AGB möglich, doch behält sich die WZDP die Einführung einer kostenpflichtigen Registrierung vor. Mit dem Abschluss der Registrierung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Einhaltung sämtlicher dem Vertrag zugrundeliegender Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehen, insbesondere zur Einhaltung der AGB. Im Falle der Registrierung durch einen Nutzer, beispielsweise im Falle der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Seiten eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers, verpflichtet sich der Nutzer zur Einhaltung der AGB.

Eine Registrierung auf ng.auftrag.at ist für Nutzer mittels Eingabe einer E-Mail-Adresse, Passwort sowie einer Wiederholung des Passworts unter Zustimmung zu den geltenden AGB möglich. In der Folge erhält der Nutzer eine automatisch generierte E-Mail mit der Aufforderung, die Registrierung mit Hilfe des im E-Mail enthaltenen Links („Jetzt Anmeldung bestätigen“) zu bestätigen. Nach Erhalt des Links kann die Registrierung durch die Eingabe von Benutzerdaten und Organisationsdaten sowie Betätigung des Buttons „Registrierung abschließen“ abgeschlossen werden. Im Rahmen der Registrierung ist anzugeben, ob es sich bei dem Vertragspartner um einen öffentlichen Auftraggeber, einen Sektorenauftraggeber oder einen „sonstigen Auftraggeber“ handelt. „Sonstige Auftraggeber“ sind Vertragspartner, die weder öffentliche Auftraggeber noch Sektorenauftraggeber im Sinne der einschlägigen österreichischen vergaberechtlichen Bestimmungen sind.

Nur vollständige und inhaltlich richtige Angaben im Zuge der Registrierung berechtigten Vertragspartner zur Nutzung des Vertragsgegenstandes. Die Verwaltung der Nutzer obliegt dem Vertragspartner der WZDP bzw. zur Nutzung berechtigten Dritten.

Die Rubrik „Mein Bereich“ bietet eine Übersicht über aktuelle Verfahren (geteilt in „Verfahren“ und „Verfahrensteilnahmen“). Hier kann unter „neues Verfahren anlegen“ eine DV angelegt werden. Hinsichtlich der Durchführung einer DV kommt ein entgeltlicher Vertrag mit dem Vertragspartner für eine DV zustande.

Bei einer bestehenden Registrierung kann eine DV angelegt werden (unter „Neue Direktvergaben anlegen“).

3.1. DV – Verfahren anlegen

Der Nutzer hat die Möglichkeit, bereits vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ein Verfahren anzulegen. Zu diesem Zweck sind Daten zum geplanten Verfahren anzugeben, wie etwa Titel des Auftrages, interner Titel sowie geschätzter Auftragswert, Auftragsart, Beschreibung des Auftrages, Erfüllungsort, Angebotsübermittlung, weitere Abgabemöglichkeiten, Ende der Angebotsfrist (Datum, Uhrzeit).

Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Ausschreibungsunterlagen im Ausmaß von 2048 MB hochzuladen.

4. Vertrag zur Durchführung einer Direktvergabe ohne Bekanntmachung (DV)

Nachdem ein Verfahren angelegt wurde, können interessierte Wirtschaftsteilnehmer durch Betätigung des Buttons „Bieter einladen“ zur Angebotsabgabe eingeladen werden. In den verpflichtend anzugebenen Rechnungsdaten wird um Zustimmung zu den AGB ersucht. Durch die Betätigung des Buttons „Verfahren starten & Einladung(en) senden“ kommt ein entgeltlicher Vertrag zur Nutzung einer DV zu dem von der WZDP für die DV angegebenen Preis (exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) mit dem Vertragspartner für die Dauer von 6 Monaten zustande. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können vom Vertragspartner der WZDP elektronisch zur Angebotslegung eingeladen werden. Unter „Unternehmen einladen“ können weitere interessierte Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine einmal vom Nutzer über ng.auftrag.at versendete Einladung zur Angebotslegung kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Nutzer können auf Seiten des Vertragspartners elektronisch mit Nutzern auf Seiten interessierter Wirtschaftsteilnehmer kommunizieren. Weiters können von Seiten interessierter Wirtschaftsteilnehmer Angebote in elektronischer Form an den Vertragspartner übermittelt werden. Eine Übersicht zu wesentlichen Vorgängen im Verfahren kann der Vertragspartner dem sogenannten „Verfahrensprotokoll“ entnehmen. Sämtliche Eingaben in den Verfahrensdetails können jederzeit vom Vertragspartner berichtigt werden.

Die Durchführung von Bekanntmachungen sowie Bekanntgaben ist nicht möglich.

5. Teilnahme an einer DV durch interessierte Wirtschaftsteilnehmer (Bieterseite)

Der vom Vertragspartner bzw. Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgeforderte interessierte Wirtschaftsteilnehmer erhält ein E-Mail mit entsprechender Aufforderung und einem Link zu ng.auftrag.at. Die Registrierung sowie die Teilnahme an einer DV ist für interessierte Wirtschaftsteilnehmer bzw. Nutzer, die interessierten Wirtschaftsteilnehmern zuzurechnen sind, kostenlos und unter Einhaltung der AGB möglich.

Damit ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben kann, ist eine Registrierung auf ng.auftrag.at erforderlich. Nach einer erfolgreichen Registrierung kann unter „Angebot abgeben“ („Mein Bereich“, „Verfahrensteilnahmen“) ein Angebot elektronisch bereitgestellt werden. Unter „Nachricht senden/lesen“ kann eine Nachricht an den Auftraggeber formuliert und durch Betätigung des Buttons „senden“ an den Auftraggeber übermittelt werden.

Angebote können durch interessierte Wirtschaftsteilnehmer bis zum Ende der Angebotsfrist elektronisch übermittelt werden. Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner kann erst nach dem Ablauf der Angebotsfrist (Ende des Schlusstermins bzw. der Angebotsfrist) Einsicht in die Angebote nehmen.
Ein bereits abgegebenes Angebot kann bis zum Ende der Angebotsfrist zurückgenommen werden, indem der Schieberegler auf inaktiv gestellt bzw. deaktiviert wird (Schieberegler wird per Mausklick nach links gezogen).

Angebote können von interessierten Wirtschaftsteilnehmern auch ohne eine qualifizierte elektronische Signatur abgegeben werden, systemseitig wird keine Signaturprüfung vorgenommen. Ob eine qualifizierte elektronische Signatur für die elektronische Übermittlung des Angebotes erforderlich ist, ist den Festlegungen des Auftraggebers bzw. Vertragspartners sowie allenfalls anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen.

Über Änderungen bzw. Berichtigungen der Ausschreibung werden interessierte Wirtschaftsteilnehmer bzw. Nutzer auf Seiten des interessierten Wirtschaftsteilnehmers per automatisch generiertem E-Mail informiert.

Interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind verpflichtet, die vorliegenden AGB in Bezug auf die Nutzung einzuhalten. Das Risiko der rechtzeitigen Übermittlung des Angebotes vor dem Ende der vom Auftraggeber bzw. Vertragspartner festgelegten Frist zur Angebotsabgabe trägt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer.

6. Dateiupload und -download

Von ng.auftrag.at werden folgende Dateiformate unterstützt: *.pdf, *.png, *.jpg, *.doc, *.xlsx, *.docx, *.xls, *.zip, *.dta, *.dtn, *.onlv, *.rar, *.xml. Beim Upload von Dateien besteht eine Begrenzung des Datenvolumens von 2048 MB.
Beim Dateiupload sowie -download erfolgt keine technische Prüfung der Dateien auf Sicherheitsrisiken. Die WZDP behält es sich jedoch vor, den Dateiupload oder Download zu verweigern, sofern Sicherheitsrisiken zu befürchten sind.

7. Verfügbarkeit und Wartung

Wartungen werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der WZDP durchgeführt und im Vorfeld durch Wartungsfenster angekündigt. Die WZDP gewährleistet im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand keine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit, ist jedoch bemüht, eine durchgehende Verfügbarkeit sicherzustellen.

8. Beschränkung der Nutzung

Die WZDP behält sich eine Beschränkung der Nutzung eines oder mehrerer Nutzer sowie gesamter Organisationen im Falle einer vermuteten oder bestätigten widerrechtlichen, missbräuchlichen oder einer gegen vorliegende AGB verstoßende Nutzung vor. Eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Beschränkung der Nutzung begründet kein Abstehen von bereits eingegangenen Verbindlichkeiten.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

Durch die Registrierung wird ein unentgeltliches Vertragsverhältnis zwischen der WZDP und dem Vertragspartner bzw. Nutzer begründet. Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit einer bestehenden Registrierung können durch den Vertragspartner in der Zukunft entgeltliche weitere Einzelverträge zur Nutzung der DV auf ng.auftrag.at auf einer pay-per-use Basis abgeschlossen werden.

Die Laufzeit eines entgeltlichen Vertrages mit dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner einer DV beträgt 6 Monate ab Vertragsschluss.

Eine Kündigung ist nur hinsichtlich des Vertragsverhältnisses über die Registrierung möglich, sofern kein laufender entgeltlicher Vertrag über eine DV besteht. Beiden Vertragsparteien kommt die Möglichkeit zu, den unentgeltlichen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen, sofern kein laufender entgeltlicher Vertrag besteht. Eine Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder per E-Mail inklusive elektronischer Signatur einer zur Vertretung befugten Person zu erfolgen.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe stellen insbesondere eine widerrechtliche und eine missbräuchliche Nutzung sowie ein grob-fahrlässiger Verstoß gegen die AGB dar.

10. Zahlungsbedingungen

Angegebene Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss, Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die WZDP behält sich eine Änderung von Preisen sowie Zahlungsbedingungen vor.
Über den Vertragsgegenstand hinausgehende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Vertragspartner werden von der WZDP Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.

11. Leistungsstörungen

Die WZDP verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wird die vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft, also mit wesentlichen Abweichungen von der Beschreibung in den AGB, erbracht, ist die WZDP verpflichtet, ohne unnötigen Aufschub eine Mängelbeseitigung einzuleiten und innerhalb angemessener Frist die Leistung der Vereinbarung entsprechend zu erbringen. Die Art der Mängelbehebung durch die WZDP wird nach einer Analyse wahlweise durch Nachbesserung oder eine Wiederholung der vereinbarten Leistungen vorgenommen. Einer Verbesserung kommt in jedem Fall Vorrang vor dem Institut der Preisminderung oder der Wandlung zu.

Ist die Leistungsstörung der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen, beruht sie auf einer mangelhaften Beistellung oder Mitwirkung des Vertragspartners oder einem Eingabe- oder Bedienungsfehler oder einer Pflichtverletzung des Vertragspartners, ist eine unentgeltliche Mängelbehebung durch die WZDP ausgeschlossen. In diesem Falle gilt die von der WZDP erbrachte Leistung trotz allfälliger Einschränkungen, Störungen und Gebrechen als vertragsgemäße Erfüllung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich die WZDP bei der Mängelbehebung zu unterstützen und stellt der WZDP zu diesem Zweck sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung. Sämtliche aufgetretenen Mängel sind vom Vertragspartner schriftlich per E-Mail an service@auftrag.at zu rügen. Kommt es durch eine verspätete Rüge zu einem Mehraufwand bei der Mängelbehebung, hat der Vertragspartner den entstandenen Mehraufwand zu vertreten und gegebenenfalls nach Aufforderung durch die WZDP zu erstatten. Die Vermutung einer bereits bei der Übergabe vorhandenen Mangelhaftigkeit wird ausgeschlossen, der Vertragspartner der WZDP hat den Beweis für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe zu erbringen.

12. Pflichten von Vertragspartnern und Nutzern

Voraussetzung für die Nutzung von ng.auftrag.at ist ein funktionierender Internetzugang auf einem funktionsfähigen Endgerät. Vertragspartner sowie Nutzer verpflichten sich zur Geheimhaltung der Zugangsdaten zur Nutzung von ng.auftrag.at und stellen sicher, dass keine unbefugte Nutzung durch Dritte erfolgt. Besteht auf Seiten des Vertragspartners Anlass zur Annahme, dass eine unbefugte Nutzung erfolgt ist, wird der Vertragspartner die WZDP hiervon unverzüglich informieren.

Nutzer sowie Vertragspartner sind für die übermittelten oder bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich. Ein Vertragspartner bzw. ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer, der beabsichtigt, ein Angebot an einen Vertragspartner zu übermitteln, ist zur Einhaltung der ihm obliegenden rechtlichen Vorschriften verpflichtet. Insbesondere ist vom Vertragspartner sicherzustellen, dass vorgegebene Fristen den allenfalls bestehenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen bzw. dass, im Falle von Berichtigungen oder Änderungen an der Ausschreibung, Fristen rechtzeitig verlängert werden.

Der Vertragspartner hat Festlegungen in Dokumenten, die auf ng.auftrag.at zum Abruf zur Verfügung gestellt werden, so zu treffen, dass diese mit den Prozessen bzw. Abläufen auf ng.auftrag.at übereinstimmen bzw. den Prozessen und Abläufen auf ng.auftrag.at nicht widersprechen. Insbesondere hat der Vertragspartner sicherzustellen bzw. entsprechend festzulegen, dass ausschließlich Dokumente in den zulässigen Datei-Formaten und mit einem maximal zulässigen Datenvolumen, wie es auf ng.auftrag.at angegeben ist, übermittelt bzw. bereitgestellt werden.

Vertragspartner sowie Nutzer verpflichten sich, keine Dateien hochzuladen, bereitzustellen oder zu übermitteln, die nach dem aktuellen Stand der Technik mit Sicherheitsrisiken behaftet sind.

Durch eine Aufforderung zur Teilnahme oder eine Bekanntmachung räumt der Vertragspartner Dritten die Berechtigung ein, ng.auftrag.at entsprechend den AGB der WZDP im entsprechenden Verfahren bzw. Modul zu nutzen.

ng.auftrag.at steht Nutzern sowie Vertragspartnern nur zu rechtlich zulässigen Zwecken zur Verfügung, insbesondere hat der Vertragspartner telekommunikations- und datenschutzrechtliche Bestimmungen bei der Nutzung von ng.auftrag.at insbesondere in Bezug auf die Kontaktaufnahme einzuhalten. Es dürfen nur Personen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wenn davon auszugehen ist, dass es sich um interessierte Wirtschaftsteilnehmer handelt.

Eine Nutzung von ng.auftrag.at ist nur gestattet, sofern dem Nutzer vom Vertragspartner eine interne Berechtigung zur Nutzung erteilt wurde oder im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Vertragspartner erteilt wurde oder eine Bekanntmachung in der gesetzlich vorgesehenen Form erfolgt ist.

Der Vertragspartner oder Nutzer ist nicht berechtigt an ng.auftrag.at Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen vorzunehmen.

Mängel an ng.auftrag.at sind vom Vertragspartner binnen angemessener Frist schriftlich und unter Angabe der konkreten Auswirkungen zu rügen. Im Falle der Unterlassung der Rügepflicht kann der Vertragspartner Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln bestehen nicht, sofern der Mangel auf einer eigenmächtigen Veränderung durch den Vertragspartner oder ihm zuzurechnender Personen oder nicht ordnungs- oder vereinbarungsgemäßen Nutzung durch den Vertragspartner oder ihm zuzurechnender Personen beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 1052, 471 ABGB sowie § 369 UGB ist ausgeschlossen.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge unterstützt der Vertragspartner die WZDP bei der Mängelbehebung, indem er sämtliche Informationen zur Verfügung stellt, die eine Mängelbehebung durch die WZDP ermöglichen.

Der Vertragspartner hat die WZDP unverzüglich über sämtliche Umstände in Kenntnis zu setzen, die einer Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners entgegenstehen. Weiters sind der WZDP umgehend Änderungen der Firma, der Geschäftsbezeichnung bzw. sämtliche für den Vertrag sowie die Rechnungslegung relevanten Informationen, Reorganisationsbedarf im Sinne des Bundesgesetzes über die Reorganisation von Unternehmen, Insolvenzverfahren oder dessen Abweisung mitzuteilen.

Sollte der Vertragspartner Informationen erhalten, die nicht über ng.auftrag.at übermittelt werden und die wesentlich für die Dokumentation sind, können diese vom Vertragspartner auf ng.auftrag.at manuell erfasst werden.

Der Vertragspartner hat sich vor der Durchführung eines Vergabeverfahrens davon zu überzeugen, dass das jeweilige Modul von ng.auftrag.at zur Durchführung des beabsichtigten Verfahrens geeignet ist.

Auf ng.auftrag.at abrufbare Inhalte, soweit diese nicht vom Vertragspartner oder Dritten im Rahmen der Nutzung eingegeben oder hochgeladen werden, sowie die Struktur (einschließlich der dabei bereitgehaltenen Funktionalitäten) von ng.auftrag.at stehen im geistigen Eigentum der WZDP. Sämtliche Nutzer sind zur Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.

Sämtliche wesentlichen Verfahrensinhalte sind vom Vertragspartner nach Abschluss des Verfahrens auf eigene Speichermedien zu übertragen bzw. in der Sphäre des Vertragspartners vorzuhalten. Das Anfertigen von Kopien zu Datensicherungszwecken wird dem Vertragspartner unter der Bedingung gestattet, dass Copyright- und Eigentumsvermerke in den Kopien unverändert mitübertragen werden.

Die WZDP behält sich das Recht vor, sämtliche einem Verfahren zugehörige Daten nach Ablauf eines Zeitraumes von 7 Jahren nach dem Ablauf der Angebotsfrist zu löschen.

13. Haftung

Für über ng.auftrag.at übermittelte bzw. auf ng.auftrag.at bereitgestellt Inhalte von Nutzern übernimmt die WZDP keine Haftung. Die WZDP übernimmt keine Haftung für die rechtskonforme Durchführung von Vergabeverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere wird keine Prüfung der Rechtskonformität auf ng.auftrag.at vorgenommen. Das Risiko für eine rechtzeitige Bereitstellung bzw. Übermittlung von Informationen, Dokumenten bzw. Dateien liegt in der Sphäre dessen, dem nach allfälligen gesetzlichen Vorgaben die Bereitstellung bzw. Übermittlung obliegt, eine Haftung der WZDP für eine rechtzeitige Bereitstellung bzw. Übermittlung ist ausgeschlossen. Weiters ist eine Haftung für mit Sicherheitsrisiken behaftete Dateien (wie etwa Viren), die von Vertragspartnern bzw. Nutzern bereitgestellt bzw. übermittelt werden, ausgeschlossen.

Die WZDP haftet gegenüber dem Vertragspartner betraglich beschränkt mit dem Vertragsvolumen aus dem Vertrag zur Durchführung eines Verfahrens im entsprechenden Modul, eine Haftung gegenüber Dritten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner ist ausgeschlossen.

Automatisch generierten E-Mails kommt lediglich Informationscharakter zu, für den Transfer sowie die Richtigkeit der Inhalte ist eine Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die WZDP keinerlei Haftung für den Zugang automatisch generierter E-Mails. Feature Videos stellen eine Anleitungshilfe für die Nutzung der Funktionen von ng.auftrag.at dar, eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen sowie die Aktualität der Videos ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der WZDP oder ihr zurechenbaren Personen verursacht wurden. Davon umfasst sind auch Ansprüche aus Betriebsunterbrechung, Daten- und/oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden, entgangenem Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden. Die Beweislast dafür, dass grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat, trifft den Vertragspartner bzw. einen Dritten, der das Vorliegen grober Fahrlässigkeit vorbringt.

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit dem Ablauf eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

14. Sonstiges

Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungen. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird Wien als Gerichtsstand vereinbart.

Leistungen der WZDP, die von Vertragspartnern über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinaus in Anspruch genommen werden, werden von der WZDP nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu einem Stundensatz von EUR 102,00 (exkl. USt) in Rechnung gestellt. Zu diesen über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinausgehenden Leistungen zählen insbesondere jene Leistungen, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden, die Analyse und Behebung von Fehlern und Störungen, die aufgrund einer unsachgemäßen Handhabung oder Bedienung entstanden sind und die nicht von der WZDP zu vertreten und nicht der Sphäre der WZDP zuzurechnen sind. Darüber hinaus sind Anwenderschulungen nicht im Leistungsumfang enthalten und werden mit einem Betrag von EUR 130,00 (exkl. USt) pro Schulungsteilnehmer verrechnet.

Bei der Entwicklung wurden in Bezug auf eine barrierefreie Nutzung die Vorgaben zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0 AAA) berücksichtigt. Dennoch kann Seitens der WZDP die barrierefreie Ausgestaltung im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht gewährleistet werden. Der Vertragspartner hat eine Prüfung der Webanwendung ng.auftrag.at auf eine Zulässigkeit in Bezug auf das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung durchzuführen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der betreffenden unwirksamen Bestimmungen gelten jene Bestimmungen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung und dem wirtschaftlichen Zweck der AGB am nächsten kommen, jedoch nicht unwirksam sind.

Die WZDP ist berechtigt, die Einhaltung der AGB durch Nutzer zu überprüfen. In Bezug auf eine Überprüfung ist die WZDP berechtigt, geeignete technische Schritte zu ergreifen.

Der zwischen der WZDP und dem Vertragspartner bzw. Nutzer abgeschlossene Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen, selbst wenn die Nutzung von ng.auftrag.at in anderen Sprachen angeboten wird. Sollten Vertragsdokumente in einer anderen als der deutschen Sprachfassung zur Verfügung gestellt werden, so kommt diesen Dokumenten keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu, es gilt ausschließlich die deutsche Sprachfassung sämtlicher Vertragsdokumente.

Mitarbeiter der WZDP erteilen Vertragspartnern oder Dritten bei der Durchführung von Vergabeverfahren keinerlei rechtliche Auskünfte, weshalb eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Vorgehensweise bei der Anwendung von ng.auftrag.at in der Sphäre des Vertragspartners bzw. des interessierten Wirtschaftsteilnehmers liegt. Insbesondere stellen mündliche Auskünfte, die von Mitarbeitern der WZDP erteilt werden, keine Zusagen in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und können daher keine Verpflichtung der WZDP begründen.

Die WZDP ist berechtigt alle oder einzelne Leistungen des Vertragsgegenstandes an verbundene Unternehmen zu übertragen und sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen.

Eine Anpassung sowie Änderung der AGB ist jederzeit möglich, Vertragsverhältnisse unterliegen jenen AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehen.