Alle Angebote sind eingelangt, die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Angebote wurden geöffnet. Bei der Angebotsprüfung müssen Auftraggeber nun einige rechtliche Vorgaben einhalten. Zusätzlich muss die Prüfung ausreichend dokumentiert werden.

Sie haben den Maßstab selbst gelegt: Auftraggeber müssen Angebote nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien prüfen. Angebote, die den Kriterien widersprechen, sind auszuscheiden. Dabei sind Ausschreibungsunterlagen objektiv auszulegen, also so zu verstehen, wie sie von einem sachverständigen Bieter zu verstehen sind und nicht nach dem Willen des Auftraggebers.

Weiters müssen Auftraggeber einzeln prüfen:

  • ob den vergaberechtlichen Grundsätzen entsprochen wurde (Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, freier und lauter Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit);
  • die Eignung des Bieters bzw. der Subunternehmer hinsichtlich des diese betreffenden Auftragsteiles;
  • ob das Angebot rechnerisch richtig ist (Rechenfehler sind zu berichtigen bzw. muss das Angebot ausgeschieden werden);
  • ob die Preise angemessen sind;
  • ob das Angebot den sonstigen Bestimmungen der Ausschreibung entspricht, insbesondere ob es formrichtig und vollständig ist.

Wenn die Preise bei der Prüfung unangemessen, weil z.B. ungewöhnlich niedrig, erscheinen, ist zusätzlich eine vertiefte Preisprüfung durchzuführen. Sollten die Preise dann nicht betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sein, ist das Angebot auszuscheiden.

Sollten Auftraggeber behebbare Mängel feststellen, so müssen sie den Bieter zur Aufklärung oder Behebung auffordern. Auch wenn es Unklarheiten geben sollte, ist der Bieter zur Aufklärung aufzufordern.

Um das Beste aus der auftrag.at-Suche nach öffentlichen Ausschreibungen herauszuholen benötigen Sie das bestmögliche Suchprofil für Ihr Unternehmen. Ist Ihr Suchprofil einmal optimiert, dann ist es für lange Zeit die wichtigste Unterstützung bei der Suche nach lukrativen öffentlichen Aufträgen. 

Wir haben unsere Top 5 Tipps zur Erstellung und Verbesserung Ihres derzeitigen Suchprofils für Sie zusammengefasst: 

Tipp 1: Verwenden Sie mehr Suchbegriffe 

Starten Sie mit der Eingabe von Stichwörtern, die Ihnen bereits bekannt sind und ergänzen Sie Ihnen bekannte Synonyme, Oberbegriffe und Kategorien für Ausschreibungen, die für Sie interessant sind. In der Live-Vorschau der auftrag.at-Suche sehen Sie jederzeit die Liste an Ausschreibungen und die Anzahl der Suchtreffer der letzten 60 Tage. Generell gilt: Je mehr Suchbegriffe Sie eingeben, desto mehr Ergebnisse werden Sie erhalten. Wir empfehlen Ihnen zumindest 10 Suchbegriffe einzugeben. 

Tipp 2: Scannen Sie Titel & Beschreibung der Ausschreibungen nach Suchbegriffen 

Sie wollen Ihr auftrag.at-Suchprofil erstellen oder optimieren, wissen aber nicht welche Suchbegriffe sie dafür verwenden sollen? 

Dann empfehlen wir Ihnen den Titel und die Beschreibung von Ausschreibungen in Ihrem Tätigkeitsbereich durchzusehen und dort gefundene Suchwörter in Ihre Suche mit aufzunehmen. Nutzen Sie hier auch die entsprechende Funktion der auftrag.at-Suche um sich bereits vergebene Ausschreibungen als zusätzliches Datenmaterial anzeigen zu lassen. 

Tipp 3: Benutzen Sie die Autovervollständigung 

Die auftrag.at-Suche hat eine automatische Autovervollständigung Ihrer Suchwörter integriert. Wenn Sie zum Beispiel nach „Elektroinstallation“ suchen, dann finden Sie zusätzlich auch alle Ausschreibungen mit dem Begriff „Elektroinstallationsarbeiten“ oder die Mehrzahl „Elektroinstallationen“. Verwenden Sie diese Funktion, um alle Variationen des Begriffs in Ausschreibungen abzudecken und dadurch mehr relevante Treffer zu erhalten. 

Tipp 4: Zu viele Treffer? Schränken Sie Ihre Ergebnisse durch Filter ein 

Sie erhalten nach der Eingabe Ihrer Stichwörter in der auftrag.at-Suche zu viele Ergebnisse? Dann verwenden Sie die Möglichkeit die Suchergebnisse zu filtern. Hier können Sie die Ergebnisse hinsichtlich der Kategorie des zu vergebenden Auftrages, hinsichtlich des Lieferorts für den ausgeschriebenen Auftrag oder hinsichtlich der Organisation, die den Auftrag ausgeschrieben hat, einschränken. 

Um zu beschreiben, welche Produkte/Dienstleistungen AuftraggeberInnen im Rahmen von Ausschreibungen beschaffen möchten, wird das das EU-weite einheitliche Schema der sogenannten CPV-Codes verwendet. Um den Lieferort (Land/Region) zu beschreiben wird das Schema der sogenannten NUTS-Codes verwendet. 

Beide Datenschemata und damit auch die dazu passenden Suchfilter sind hierarchisch aufgebaut. Beginnen Sie daher das Filtern immer mit den jeweils übergeordneten CPV bzw. NUTS-Codes, denn diese beinhalten auch die Suche nach allen untergeordneten Kategorien bzw. Lieferorten. 

Beispiel CPV Code: Die Suche nach Ausschreibungen für Bauarbeiten (45000000) beinhaltet auch Aufträge für Bauinstallationsarbeiten (45300000). 

Beispiel NUTS Code: Die Suche nach „Niederösterreich“ (AT12) schließt unter anderem die Regionen St. Pölten (AT123) und das Wiener Umland (AT126/AT127) mit ein. 

Tipp 5: Melden Sie sich für unsere Webinare an 

In unserem monatlich stattfindenden Webinar „Erfolgreich öffentliche Aufträge finden“ erhalten Sie weitere Tipps, wie Sie ihr Suchprofil optimal gestalten können. Anhand eines konkreten Beispiels zeigt Ihnen Oliver Enzinger, Product Owner der auftrag.at-Suche, wie Sie Ihr Suchprofil optimieren können, um keine Aufträge mehr zu verpassen. 

Besuchen Sie zudem auch unser Webinar „Erfolgreicher um öffentliche Aufträge mitbieten“ und erhalten Sie wertvolle Tipps, was es bei der Teilnahme an Ausschreibungen zu beachten gibt und wie Sie ihre Erfolgschancen für einen Zuschlag erhöhen können. 

 

Noch kein Mitglied der auftrag.at-Suche? Schließen Sie jetzt ein kostenloses 30-Tage Testabo ab und legen Sie ein individuelles Suchprofil an. 

Der Auftraggeber hat die Leistung erfolgreich ausgeschrieben, einige Angebote entgegengenommen und die Angebotsfrist ist abgelaufen. Als nächstes werden die Angebote geöffnet. Dabei müssen Auftraggeber einige Punkte beachten:

Wer ist beim Öffnen der Angebote dabei?

Sollten beim offenen und beim nicht offenen Verfahren Papierangebote eingebracht werden, müssen diese durch eine Kommission geöffnet werden. Sie muss aus mindestens zwei sachkundigen Vertretern des öffentlichen Auftraggebers bestehen. Das gilt aber nicht für Sektorenauftraggeber.

Der Auftraggeber kann beim offenen und beim nicht offenen Verfahren freiwillig eine Öffnung der Angebote unter Beteiligung der Bieter vornehmen. In diesem Fall ist allen Bietern die Möglichkeit zu bieten, an der Öffnung teilzunehmen.

Bei Verhandlungsverfahren gibt es keine formalisierte Angebotsöffnung. Die Ergebnisse der Öffnungen der Erstangebote und der Folgeangebote müssen geheim gehalten werden, um den Wettbewerb im Zuge der weiteren Verhandlungen mit den Bietern nicht zu behindern.

Wichtige Schritte vor dem Öffnen eines Angebotes

Vor dem Öffnen eines Angebotes muss festgestellt werden, ob das Angebot fristgerecht eingelangt ist. Bei Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingelangt sind, müssen Auftraggeber sie als verspätet eingelangt kennzeichnen. Sie dürfen sie nicht öffnen (ausgenommen dies ist zur Feststellung der Identität des Bieters für die Verständigung erforderlich) und nicht weiter behandeln.

Außerdem ist festzustellen, dass kein unbefugter Zugriff erfolgte bzw. bei Papierangeboten, ob es ungeöffnet ist.

Formalprüfung

Die geöffneten Angebote sind auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der sonstigen Formerfordernisse gemäß den Anforderungen in der Ausschreibung zu prüfen.

Bei Papierangeboten sind alle bei der Öffnung des Angebotes vorliegenden Teile von der Kommission so eindeutig zu kennzeichnen, dass ein nachträgliches Auswechseln feststellbar wäre. Elektronisch erstellte und übermittelte Daten sind allgemein schon so zu speichern und zu kennzeichnen, dass eine nachträgliche Veränderung feststellbar ist (Integrität der Daten).

Das Protokoll

Der öffentliche Auftraggeber muss über die Öffnung der Angebote beim offenen und beim nicht offenen Verfahren ein Protokoll verfassen. Dieses Protokoll ist jedem Bieter zu übermitteln bzw. bereitzustellen. Für das Verhandlungsverfahren besteht zwar keine Protokollierungspflicht, ein internes Protokoll für den Vergabeakt ist aber empfehlenswert.

Nach Abschluss der Öffnung sind die Angebote so zu verwahren, dass sie Unbefugten unzugänglich sind.