Wertgrenzen
Unter Wertgrenzen versteht man betragliche Grenzen in Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, an die besondere Folgen geknüpft sind. Dadurch wird unter anderem zwischen dem Ober- und dem Unterschwellenbereich differenziert und festgelegt, ab welcher betraglichen Grenze Vergabeverfahren mit Bekanntmachung gewählt werden müssen. Auftraggebern steht es jedoch frei, niedrigere Werte festzulegen, und somit intern strengere Bestimmungen vorzusehen.
